Haus des Jugendrechts
Unmittelbar in den Räumlichkeiten des Hauses des Jugendrechts arbeiten Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft sowie Jugendsachbearbeiter der Polizei und des Jugendamtes Tür an Tür zusammen, um durch einen steten Informationsaustausch vor Ort eine zeitnahe, zielgerichtete und wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen von jugendlichen Straftätern zu gewährleisten sowie präventiv Jugendliche von Straftaten abzuhalten und diese sowie ihre Familie zu unterstützen.
Zuständig ist das Haus des Jugendrechts für sämtliche Verfahren gegen jugendliche Täter bis einschließlich 18 Jahren mit Ausnahme von Sonderdelikten (Verfahren zum Nachteil von Polizeibeamten, Sexualdelikte, Tötungsdelikte, häusliche Gewalt, umfangreiche Betäubungsmittelverfahren ), soweit die Täter ihren Wohnort in Offenburg nebst Eingemeindungen sowie Durbach haben. Ebenfalls werden im Haus des Jugendrechts alle Verfahren gegen jugendliche Intensivtäter bis zum 21. Lebensjahr mit Wohnort im gesamten Landgerichtsbezirk Offenburg, d.h. aus den Amtsgerichtsbezirken Offenburg, Gengenbach, Kehl, Oberkirch, Lahr und Wolfach, bearbeitet.
Kontakt:
Haus des Jugendrechts Offenburg
Straßburger Straße 7
77652 Offenburg
Straßburger Straße 7
77652 Offenburg
Tel: 0781 969485-0
Fax: 0781 969485-29

