Betrug
Wie funktioniert Quishing?
Woran erkennt man Quishing-Angriffe?
- Ungewöhnliche Platzierung: QR-Codes, die auf Aufklebern über bestehende Codes geklebt wurden oder an unerwarteten Orten auftauchen, können verdächtig sein.
- Unbekannte Absender: QR-Codes in E-Mails oder Nachrichten von unbekannten oder unerwarteten Absendern sollten mit Vorsicht behandelt werden.
- Fehlende Kontextinformationen: Seriöse Unternehmen geben in der Regel eine Erklärung oder eine Internetseite an, bevor sie zum Scannen eines QR-Codes auffordern.
- Verdächtige Internetadresse: Moderne QR-Code-Scanner zeigen oft die Zieladresse an, bevor der Link geöffnet wird. Wenn die URL verdächtig aussieht oder nicht mit der angeblichen Quelle übereinstimmt, sollte man den Link nicht aufrufen.
Tipps gegen Quishing
- Aufmerksam sein: Scannen Sie den QR-Code nicht ungeprüft, wenn Sie Zahlungsdaten eingeben sollen. Prüfen Sie unbedingt die Internetadresse, ob es sich etwa wirklich um die Adresse Ihrer Hausbank handelt. QR-Codes auf Werbeplakaten oder in E-Mails sollten kritisch hinterfragt werden, insbesondere wenn sie zu Login-Seiten oder Zahlungsaufforderungen führen.
- Inhalte nicht automatisch öffnen: Schalten Sie, wenn möglich, die Funktion für ein sofortiges Öffnen eines gelesenen QR-Codes auf Ihrem Handy ab. Manche QR-Code-Scanner zeigen zunächst den Link an: Liegt die Quelle im Ausland, kann das ein Indiz auf einen schadhaften QR-Code sein (beispielsweise ".ru"). Auch werden manchmal zusätzliche Buchstaben oder Zeichen in eine auf den ersten Blick seriöse Internetadresse eingefügt. Achten Sie also genau auf die Schreibweise. Auch bei sogenannten Shortlinks ist Vorsicht geboten, da das eigentliche Ziel des Links nicht angezeigt wird.
- Absender kontaktieren: Haben Sie Zweifel, dass der Brief und QR-Code darauf echt sind? Nutzen Sie nicht die auf dem Brief angegebenen Kontaktmöglichkeiten, sondern recherchieren Sie diese selbst. Das gilt auch bei Strafzettel - rufen Sie bei Zweifeln bei der Bußgeldstelle an.
- Allgemeine Formulierungen: Seien Sie vorsichtig, wenn in einem Brief eine allgemeine Anrede ("Sehr geehrte Kontoinhaberin, sehr geehrter Kontoinhaber") verwendet wird.
- QR-Code überklebt: Ist der QR-Code an einer Ladesäule möglicherweise überklebt, scannen Sie ihn nicht. Verfügt zum Beispiel eine Ladesäule über ein Display, sollte der Code von dort gescannt werden.
- Zweifaktor-Authentisierung einrichten: Wenn Sie zuvor bei Ihren verschiedenen Online-Zugänge mit einer sogenannten Zwei-Faktor-Authentisierung eingestellt haben können Betrüger mir Ihren Daten wenig anfangen. Viele übliche Zwei-Faktor-Systeme greifen nach der Passwortabfrage auf externe Systeme zurück, um eine zweistufige Überprüfung der Nutzerin oder des Nutzers durchzuführen. Das kann bedeuten, dass der Anbieter, bei dem Sie sich anmelden möchten, einen Bestätigungscode an ein weiteres Ihrer Geräte sendet, z. B. Ihr Smartphone. Der zweite Faktor kann auch Ihr Fingerabdruck auf einem entsprechenden Sensor oder die Verwendung eines USB-Tokens oder einer Chipkarte sein. Erst wenn sich auch dieses Mittel zur Identitätsbestätigung im Besitz der Betrüger befindet, kann dieser die angeforderten Inhalte aufrufen und den Online-Dienst oder das Gerät benutzen.
Weiterführende Informationen (externe Seiten):
Ansprechpartner vor Ort:
Mit den Worten "Rate mal, wer hier spricht" oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei meist älteren und allein lebenden Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt.
Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Nicht selten ruft der Täter sogar ein Taxi, wenn das Opfer den Weg nicht mehr zu Fuß bewältigen kann. Auf diese Weise haben Enkeltrick-Betrüger in der Vergangenheit bereits Beträge im fünfstelligen Eurobereich erbeutet.
Tipps Ihrer Polizei gegen Schockanrufe
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehende Personen.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen.
- Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
- Sind Sie bereits Opfer eines Schockanrufs geworden, zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an Ihren Telefonanbieter.
- Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zuhause auf, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.
Quellen:
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Ansprechpartner vor Ort:
Gefälschte Dienstausweise an der Haustür
An der Haustür schrecken sie nicht davor zurück, gefälschte Dienstausweise vorzuzeigen, um sich Zutritt in die vier Wände ihrer Opfer zu verschaffen, um Schmuck und Bargeld zu stehlen.
Die Betrüger fordern ihre Opfer auch per Post oder E-Mail zur Zahlung höherer Geldsummen auf: Sie verschicken beispielsweise Haftbefehle mit der Aufforderung, die im Schreiben genannte Geldstrafe zu bezahlen, ansonsten drohe die Inhaftierung.
Falsche Polizisten am Telefon
Am Telefon versuchen sie ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden, dazu zu bringen, Geld- und Wertgegenstände im Haus oder auf der Bank an einen Unbekannten zu übergeben, der sich ebenfalls als Polizist ausgibt. Dazu behaupten die Betrüger beispielsweise, dass Geld- und Wertgegenstände bei ihren Opfern zuhause oder auf der Bank nicht mehr sicher seien oder auf Spuren untersucht werden müssten. Dabei nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt.
Tipps der Polizei
- Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
Quellen:
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Betrüger bestellen teure Waren im Internet
Wer vom Boten Pakete für Nachbarn entgegen nimmt, die er nicht kennt, sollte vorsichtig sein. Denn diese Hilfsbereitschaft kann von Betrügern ausgenutzt werden: Diese bestellen unter fremdem Namen Ware für mehrere tausend Euro auf Rechnung, z.B. teure Markenartikel, und geben als Lieferanschrift eine Adresse an, an der sie selbst gar nicht gemeldet sind. Manchmal nutzen sie dazu die urlaubsbedingte Abwesenheit der tatsächlichen Bewohner, oder sie bringen einen fremden Namen an einem leeren Briefkasten an.
Da an der Empfangsadresse niemand anzutreffen ist, geben die Paketzusteller die Pakete dann meistens bei einem Ersatzempfänger ab. In der Regel sind das die in der näheren Umgebung wohnenden Menschen, die Nachbarn.
Daraufhin klingeln die Betrüger bei den Ersatzempfängern und bitten unter phantasiereichen Vorwänden um die Herausgabe der Pakete. Sie behaupten beispielsweise frisch eingezogen zu sein, oder die Post für einen Verwandten bzw. für den angeblich im Urlaub verweilenden Besteller abzuholen.
Tipps für die Paketannahme
- Achten Sie auf Auffälligkeiten insbesondere an Hausbriefkästen (zusätzlich angebrachte Briefkästen, häufig wechselnde oder zusätzliche Namen usw.).
- Nehmen Sie nur Pakete für Personen an, die Sie kennen.
Wenn Sie ein Paket für einen Fremden entgegen genommen haben und eine unbekannte Person klingelt bei Ihnen, um es abzuholen, dann:
- Merken und notieren Sie sich auch das Aussehen des Abholers (Alter, Größe, Bekleidung, auffällige Merkmale) sowie Datum und Uhrzeit der Abholung.
- Sollten Sie einen Betrugsverdacht haben, verweigern Sie ggf. die Herausgabe und wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder verständigen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110.
Quellen:
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Skimming
Um in den Besitz der Kartendaten zu kommen, installieren die Täter vor dem Karteneinschubschacht der Geldautomaten ein manipuliertes Kartenlesegerät oder sogar eine vollständige Frontplatte. Diese manipulierten Kartenleser sind optisch dem Modell des Geldausgabeautomaten angepasst (gleiche Farbe, gleiche Aufkleber) und so hergestellt, dass die eingeschobene Bankkarte durch das illegale Lesegerät zum originalen Kartenleser weitertransportiert wird.
So werden die Kartendaten ausgelesen und gespeichert, ohne dass der Geldausgabeautomat beeinträchtigt und der Kunde misstrauisch wird. Um an die PIN zu gelangen, wird das Eintippen der PIN-Nummer mit einer Kamera oder einem Foto-Handy aufgezeichnet.
Mit den auf kriminelle Art erlangten Daten werden Kopien von Zahlungskarten gefertigt. Damit können die Täter im (außereuropäischen) Ausland Geld von den Konten der Opfer abheben. Ein Einsatz der Kartenfälschungen an deutschen Geldautomaten ist aufgrund des sog. "MM-Merkmals" (moduliertes Merkmal; ein im Kartenkörper eingebrachtes, geheimes, maschinenlesbares Merkmal, das von deutschen Geldautomaten geprüft und abgeglichen werden kann) nicht möglich.
Tipps gegen Skimming
- Sorgsamer Umgang mit Zahlungskarten und getrennte Aufbewahrung vom PIN.
- Geben Sie Ihre PIN niemals an einem Türöffner eines Bankinstitutes ein. Kein Geldinstitut verlangt für den Zugang zum Geldautomaten die Eingabe der PIN. Der Kartenleser hat immer nur die Funktion des Türöffners. Verständigen Sie in solchen Fällen die Polizei und das Geldinstitut.
- Achten Sie darauf, dass die Eingabe Ihrer PIN nicht von anderen beobachtet werden kann.
- Sorgen Sie für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden.
- Decken Sie während der PIN-Eingabe das Tastaturfeld mit der anderen Hand oder einem Gegenstand (z. B. Geldbörse, Blatt Papier) als Sichtschutz vollständig ab. Das erschwert das "Ausspähen" per Kamera oder Foto-Handy erheblich.
- Nutzen Sie keinen Geldausgabeautomaten, an dem Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint, z. B. angebrachte Leisten oder Verblendungen, abstehende und lockere Teile, Spuren von Kleber rund um den Kartenschlitz.
- Bei Verdacht auf Manipulation sollten Sie den Automaten nicht nutzen. Verständigen Sie die Polizei, um mögliche Spuren sichern zu können.
Weitere Tipps
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten sofort an Ihre Bank.
- Bei dem Verdacht der Ausspähung Ihrer Kartendaten lassen Sie bitte umgehend die Karte über Ihre Bank bzw. den bundesweiten Sperrnotruf unter 116 116 sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Cash-Trapping
Vorgehen: Manipulierter Geldauswurf
Der Geldautomat funktioniert einwandfrei: Der Bankkunde kommt nur nicht an sein abgehobenes Geld, da der Geldauswurf nicht geöffnet wird. Stattdessen erscheint nach einer Weile der Hinweis auf eine Störung. Die meisten Kunden verlassen daraufhin die Bank, um ihr Glück an einem anderen Geldautomaten zu versuchen. Dann ist für den Dieb die Stunde gekommen - er kann die Blende schlicht entfernen und mit den darin „festgeklebten“ Scheinen verschwinden.
So schützen Sie sich vor den Tricks der Diebe am Geldautomaten
- Bleiben Sie in jedem Fall beim Geldautomaten. Lassen Sie sich nicht von einem vermeintlich hilfsbereiten Fremden vom Automaten weglocken.
- Bitten Sie einen anderen Kunden, einen Bankmitarbeiter zu holen. Bei Automaten außerhalb von Banken rufen Sie gegebenenfalls per Handy bei der Bank an.
- Verständigen Sie die Polizei außerhalb der Öffnungszeiten von Banken und Kreditinstituten.
Quellen:
Weitereführende Informationen (externe Seiten):
Ansprechpartner vor Ort:
Kauf von Medikamenten im Ausland
Viele Deutsche haben Arzneimittel als Mitbringsel aus dem Urlaub entdeckt. Die Medikamente sind im Ausland meist günstiger zu bekommen, und der Erwerb unterliegt kaum Beschränkungen - für viele Bundesbürger ein Anreiz, sich auch in größeren Mengen mit Medikamenten einzudecken und diese nach Deutschland mitzubringen.
Beim Kauf von Arzneimitteln ist jedoch Vorsicht geboten: Es kann sich um Arzneimittelfälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend enthalten oder sogar gesundheitsschädlich sind. Darüber hinaus unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.zoll.de.
Arzneimittel sollen im Ausland nur in offiziellen bzw. als solche erkennbaren Apotheken erworben werden. Auf offenen Märkten oder in ähnlichen Geschäften könnten gefälschte Präparate verkauft werden, die in Zusammensetzung und gesundheitlicher Wirkung nicht einschätzbar sind.
Bitte erkundigen Sie sich unbedingt auch über die einschlägigen Ein- und Ausführbestimmungen des Zolls. Verstöße können gegebenenfalls eine Straftat darstellen.
Kauf von Medikamenten im Internet
Auch beim Kauf von Arzneimitteln im Internet ist Vorsicht geboten: Nicht selten werden auch hier minderwertige oder gefälschte Arzneimittel in betrügerischer Absicht veräußert.
Hinweise:
- Vorsicht bei Seiten, auf denen kein gelernter Apotheker Fragen beantworten kann.
- Ratsam ist es, die Zulassung der Internetapotheke anhand des Versandhandels-Registers zu überprüfen ( www.dimdi.de, Rubrik „Arzneimittel“, Unterrubrik „Versandhandels-Register“).
- Prüfen, ob auf der Seite eine Telefonnummer angegeben ist, um Bestellungen aufzugeben. Achten Sie auch auf die Angabe der Telefongebühren.
- Angebote auf der Website wie „Mengenrabatt“, „Probepackungen“ oder „neue Heilmittel“ können ein Trick sein, um Kunden zum Kauf zu bewegen.
- Vorsicht, wenn es auf der Website „Onlineberatungen“ zu Gesundheitsfragen gibt. Nichtlizenzierte Websites bieten häufig diese Leistungen an, um den Anschein von Seriosität zu erwecken.
- Hände weg von Arzneimitteln, die ohne Originalschachtel kommen.
- Vorsicht bei Seiten, auf denen kein gelernter Apotheker Fragen beantworten kann.
- Ratsam ist es, die Zulassung der Internetapotheke anhand des Versandhandels-Registers zu überprüfen (www.dimdi.de, Rubrik „Arzneimittel“, Unterrubrik „Versandhandels-Register“).
- Wichtig ist es zu prüfen, ob auf der Seite eine Telefonnummer angegeben ist, um Bestellungen aufzugeben. Achten Sie auch auf die Angabe der Telefongebühren.
- Angebote auf der Website wie „Mengenrabatt“, „Probepackungen“ oder „neue Heilmittel“ können ein Trick sein, um Kunden zum Kauf zu bewegen.
- Vorsicht, wenn es auf der Website „Onlineberatungen“ zu Gesundheitsfragen gibt. Nichtlizenzierte Websites bieten häufig diese Leistungen an, um den Anschein von Seriosität zu erwecken.
- Hände weg von Arzneimitteln, die ohne Originalschachtel kommen.
Quellen:
Weitereführende Informationen (externe Seiten):
Ansprechpartner vor Ort:
Die angeblichen - häufig nur Englisch oder gebrochen Deutsch sprechenden - Microsoft-Mitarbeiter behaupten, dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von Viren befallen oder gehackt worden sei oder ein neues Sicherheitszertifikat benötige und bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen ihre Opfer auf ihren Geräten eine Fernwartungssoftware installieren mit der die angeblichen Probleme gelöst werden können.
Das Problem: Mit diesem Programm haben die Betrüger Zugriff auf die Rechner ihrer Opfer und können sensible Daten, beispielsweise Passwörter für das Online-Banking ausspähen. Darüber hinaus verlangen sie für ihre vermeintliche Service-Leistung eine Gebühr. Manchmal fordern Sie für das Erneuern einer angeblich abgelaufenen Lizenz ebenfalls Geld oder sie überreden ihre Opfer dazu, einen kostenpflichtigen Wartungsvertrag einzugehen.
Weigern sich die Betroffenen zu zahlen oder auf das Angebot einzugehen, drohen die Täter mit dem Sperren des Rechners und dem Verlust der Daten. Sie fragen u.a. nach den Kreditkartendaten, oder nutzen während des Fernzugriffs das Online-Banking des Geschädigten. Unter dem Vorwand die Transaktion sei fehlgeschlagen, verlangen sie u.a. Zugriff auf weitere Zahlungsarten und fordern eine nochmalige Zahlung. Zum Teil werden die Opfer dazu aufgefordert, im Supermarkt oder an der Tankstelle Gutscheincodes (z.B. iTunes) für das Bezahlen im Internet zu erwerben.
So schützen Sie sich
- Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf.
- Geben Sie auf keinen Fall private Daten z.B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten (z.B. PayPal) heraus.
- Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner beispielsweise mit der Installation einer Fernwartungssoftware.
Wenn Sie Opfer wurden
- Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.
- Lassen Sie Ihren Rechner von Fachpersonal überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.
- Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
- Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Quellen:
Weitereführende Informationen (externe Seiten):
Ansprechpartner vor Ort:
Euro-Banknoten im Schnelltest prüfen
Fühlen
Lassen Sie beim Entgegennehmen der Banknoten der Europa-Serie die große Wertzahl zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand durchgleiten, bei den Scheinen der ersten Serie die EZB-Kürzel im Trapezfeld. Sie sollten ein Relief spüren.
Kippen
Mit einer Kippbewegung aus dem Handgelenk können Sie weitere Sicherheitsmerkmale überprüfen:
- Im Hologramm auf der Vorderseite der Banknoten der Europa-Serie wandern beim Kippen Regenbogenfarben auf- und abwärts, bzw. kreisen ganz oben im Hologrammstreifen €-Symbole um die Wertzahl (100- und 200-Euro-Schein).
- Im Hologramm-Patch der ersten Serie bewegen sich konzentrische Kreise einwärts bzw. auswärts.
- In der Wertzahl links unten auf den Scheinen der Europa-Serie wandert ein Lichtbalken auf- und abwärts. Je nach Blickwinkel wechselt die Farbe der Zahl. Auf 100- und 200-Euro-Scheinen sind hier zusätzlich €-Symbole zu sehen.
- Auf der Rückseite der Banknoten der Europa-Serie wird der Glanzstreifen sichtbar.
- Auf der Rückseite der 50- bis 500-Euro-Scheine der ersten Serie ändert die Wertzahl rechts unten ihre Farbe.
Falschgeld der Polizei übergeben
- Geben Sie das Falschgeld keinesfalls an denjenigen zurück, von dem Sie es bekommen haben, beziehungsweise an andere Personen weiter. Sie setzen sich damit dem Risiko aus, wegen Falschgeldverbreitung bestraft zu werden.
- Übergeben Sie das Falschgeld der Polizei.
- Stecken Sie die Scheine in einen Briefumschlag oder in eine Papiertüte. Das Falschgeld sollte von so wenigen Personen wie möglich angefasst werden, damit die Fingerabdrücke des Täters nicht vernichtet werden.
Quellen:
Weitereführende Informationen (externe Seiten):
Ansprechpartner vor Ort:
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Quellen:
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Die Tricks der Haustürbetrüger
Haustürbetrüger, die es auf die Wertsachen ihrer Opfer abgesehen haben, verschaffen sich unter einem Vorwand Zutritt zu deren Wohnung, zum Beispiel in dem sie um ein Glas Wasser, etwas zum Schreiben oder die Toilettennutzung bitten, oder ihre Opfer auf einen vermeintlichen Wasserrohrbruch hinweisen, der schnell behoben werden müsse. Ist die Tür dann nicht vollständig geschlossen, kann eine zweite Person unbemerkt eintreten und die Räume nach Wertsachen durchsuchen.
Die oftmals schauspielerisch begabten Eindringlinge verwenden im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich aber immer neue Varianten einfallen lassen. So treten sie in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als Hilfsbedürftiger, mal als Handwerker in Arbeitskleidung, mal als seriös gekleideter Geschäftsmann, oder sogar als angebliche Amtsperson, zum Beispiel als Polizeibeamter, aus.
Bei einer anderen Variante des Haustürbetrugs sprechen die Betrüger nicht einmal mehr persönlich vor, sondern werfen namentlich ausgefüllte „Benachrichtigungen“ in die Briefkästen ihrer Opfer: Weil angeblich niemand angetroffen wurde, sollen diese dann „zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Ihrer Angelegenheit“ oder „zur Abholung Ihres Pakets“ eine kostenintensive Telefonnummer anrufen.
Tipps der Polizei
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
- Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
- Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.
Geschäfte an der Haustür
Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand etwas an Ihrer Haus-, beziehungsweise Wohnungstür verkaufen will, insbesondere wenn die Verkäufer Sie beispielsweise mit Schnäppchen oder Gratisangeboten locken wollen. Häufig ist dies eine Masche von Kriminellen mit dem Ziel, von Ihnen eine Unterschrift unter einen Vertrag zu erhalten, zum Beispiel für eine Versicherung, einen günstigen Stromtarif, ein Zeitschriftenabonnement, oder ein Haushaltsgerät.
Andere Haustürbetrüger versprechen Gewinne oder behaupten für ein soziales Projekt zu arbeiten, um damit Mitleid zu erwecken. Und wieder andere geben sich als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus. Immer ist das Ziel gleich: die Unterschrift unter einen Vertrag.
Eine andere Masche von Haustürgeschäften ist das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten). Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur als Täuschung und werden nicht beendet. Sie als Auftraggeber jedoch werden um die Zahlung der bereits geleisteten Reparaturen gebeten.
Tipps der Polizei bei Haustürgeschäften
- Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Gegenstände (zum Beispiel Teppiche, Besteck, Schmuck) oder Handwerkerleistungen sind meist nur geringwertig oder gar wertlos.
- Lassen Sie unaufgefordert kommende „Vertreter“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung.
Wenn Sie doch etwas kaufen möchten
- Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
- Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab.
- Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) hat zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) und der französischen Automobile Club Association (ACA) eine Studie sowie praktische Merkblätter auf Deutsch und Französisch veröffentlicht. Fahrzeughalter erhalten darin alle wichtigen Informationen, um das Risiko eines gefälschten Kilometerstands möglichst gering zu halten.
Quellen:
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