Städtebauliche Prävention
Das Grundbedürfnis des Menschen nach einem möglichst sicheren und kriminalitätsfreien Lebensraum wird durch verschiedenste Faktoren bestimmt. Einer dieser Faktoren ist die Stadt- und Landschaftsplanung. Die Gestaltung des Lebensumfeldes eines Menschen kann erheblichen Einfluss auf dessen subjektives Sicherheitsempfinden und die tatsächliche Kriminalitätslage vor Ort haben. Fühlt sich ein Mensch sicher, hat dies immer einen positiven Einfluss auf dessen empfundene Lebensqualität.
Durch das frühzeitige Zusammenführen planerischer und sicherheitsrelevanter Kenntnisse kann eine erhebliche kriminalpräventive Wirkung im Wohnumfeld erreicht werden. Dabei ist das Ziel, durch eine Einflussnahme auf die baulichen, räumlichen, infrastrukturellen und sozialen Gestaltungselemente die Wohnqualität zu verbessern, die Kriminalität zu reduzieren und das Sicherheitsgefühl der Bewohner und Nutzer zu erhöhen.
Gestaltung der Gebäude
- Zäune, Mauern, Hecken und andere Grenzmarkierungen zeigen an, wo welches Verhalten möglich und auch gewünscht ist (öffentlicher, halböffentlicher, privater Raum).
- Sie dürfen jedoch keine unübersichtlichen Nischen mit Versteckmöglichkeiten erzeugen.
- Kontrollierte Zugänge auf das Grundstück und in das Haus besitzen einen hohen Stellenwert für das sichere Wohnen. Über eine (Video-) Sprechanlage kann beispielsweise frühzeitig festgestellt werden, wer Einlass begehrt.
Gestaltung der Außenanlage
- Die Flächen zwischen den Gebäuden sollten übersichtlich geordnet sein und freie Blickbeziehungen sowie Transparenz bieten bzw. zulassen.
- Eine gute Orientierung und Sichtbarkeit sollten gewährt werden, z.B. durch deutlich erkennbare und einsehbare Eingänge.
- Niedrige Beflanzungen in den Vorgärten, damit keine unübersichtlichen Ecken im Eingangsbereich entstehen.
- Wenn Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder motorisierte Fahrzeuge fehlen, entsteht vor dem Gebäude schnell Unordnung durch „wildes Parken“. Es beruhigt beispielsweise, wenn Fahrräder nachts sicher in verschließbaren ebenerdigen Räumen in der Nähe des Hauseingangs untergestellt werden können.
- Park- und Abstellplätze im Freien sollten nicht abgelegen sein, sondern sollten in der Nähe von Wohngebäuden angelegt werden.
