Eigentum

 

Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind, also zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, aber auch am frühen Abend oder an den Wochenenden. Weit über ein Drittel aller Wohnungseinbrüche werden durch Tageswohnungseinbrecher begangen. In Wirklichkeit dürfte die Zahl aber noch höher liegen, da bei Wohnungseinbrüchen – etwa auf Grund einer urlaubsbedingten Abwesenheit der Wohnungsinhaber – die genaue Tatzeit meist nicht feststellbar ist.

 

So schützen Sie sich vor Einbrechern:

  • Wenn Sie Ihr Haus verlassen – auch nur für kurze Zeit – schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab.
  • Verschließen Sie immer beim Verlassen Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster.
  • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus.
  • Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück.
  • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei.
  • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit, wie z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter.

Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Bei der Herstellung neuer Fenster, Balkon- und Terassentüren werden grundsätzlich aus kostengründen die Beschlägen mit einfachen Zapfen angefertigt. Diese können durch eine Pilzkopfverriegelung ausgetauscht werden. Hierbei kann das Aushebeln der Fenster wirksam verhindert werden, da sich der am Fensterflügel befindliche Pilzkopf mit der sich am Rahmen positionerten Aussparung der Montageplatte verhakt.

Ergänzende Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch an die Polizei oder zum Bespiel an einen Sicherheitsdienst gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen.

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Zumeist gehen Taschendiebe in Teams von mehreren Tätern arbeitsteilig vor. Dabei nutzen sie Tricks oder schlagen nach einem selbst verursachten Gedränge zu. Opfer von Taschendiebstahl werden vor allem Frauen. Das Repertoire der Taschendiebe ist äußerst umfangreich, fast täglich werden neue Tricks bekannt:

Der Rempel-Trick
Das Opfer wird im Gedränge angerempelt oder „in die Zange“ genommen; oder zum Beispiel beim Einsteigen in den Zug oder am Ende der Rolltreppe stolpert der Vordermann, er bückt sich oder bleibt plötzlich stehen. Während das Opfer aufläuft und abgelenkt ist, greift ein Komplize in die Tasche.

Der Drängel-Trick
In vollen Bussen oder Bahnen rückt ein Dieb unangenehm dicht an das Opfer heran, das ihm den Rücken zuwendet und so die Tasche „griffbereit“ anbietet.

Der Stadtplan-Trick
Fremde fragen das Opfer nach dem Weg und halten ihm einen Stadtplan vor oder bitten es - etwa auf Bahnhöfen - an einen ausgehängten Plan. Während sich das Opfer orientiert und abgelenkt ist, plündern andere Täter die Hand- oder Umhängetasche.

Der Geldwechsel-Trick
Fremde bitten das Opfer, eine Münze zu wechseln. Wenn das Opfer die Geldbörse zieht und das Münzfach öffnet, wird es vom Täter abgelenkt. Während dieser beispielsweise seine Münze in die Börse wirft, nimmt er Banknoten heraus.

Der Beschmutzer-Trick
Insbesondere nach einem Bankbesuch wird das Opfer „versehentlich“ mit Ketchup, Eis oder einer Flüssigkeit bekleckert. Beim wortreichen Reinigungsversuch verschwindet das gerade abgehobene Geld aus der Tasche.

Der Supermarkt-Trick
Im Supermarkt fragen Fremde das Opfer nach einer bestimmten Ware. Während es danach sucht, wird die Tasche am Einkaufswagen ausgeräumt.

Der Hochhebe-Trick
In einer Gaststätte behauptet jemand, das Gewicht des Opfers schätzen zu können. Beim Hochheben „zieht“ er oder ein Komplize die Geldbörse.

Der Bettel-Trick
Kinder halten dem Opfer im Lokal ein Blatt Papier vor mit der Bitte um eine Spende. Oder sie tollen auf der Straße um das Opfer herum und betteln es an. Dabei nutzt einer die Ablenkung für den raschen Griff nach der Geldbörse oder in die Handtasche.

Der Blumen-Trick
Ein Fremder begrüßt das Opfer freundschaftlich, umarmt es oder steckt ihm eine Blume an. Während das Opfer verdutzt ist, verschwindet die Brieftasche. 

Der Taschenträger-Trick
„Taschenträger oder -trägerinnen“ spähen ältere Frauen beim Einkaufen aus und bieten ihnen scheinbar hilfsbereit an, den Einkauf nach Hause zu tragen. Dort eilen sie mit der Tasche die Treppe hinauf, während der ältere Mensch nicht so schnell hinterherkommt. Unterwegs nehmen sie die Geldbörse heraus, stellen die Tasche vor die Tür und kommen dem Opfer grüßend entgegen. Der Verlust wird erst später bemerkt.

Antanz-Trick
Während des Tanzens nutzt der Täter die Nähe des Opfers aus und bestiehlt dieses.

 

So schützen Sie sich vor Taschendieben

  • Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
 
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Die Täter täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

  • das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
  • das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.
  • das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.

 

Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen angewandt:


Der Glas Wasser-Trick
Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit oder die Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas Wasser.

Der Papier- und Bleistift-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.

Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf, die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.

 

Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,

  • wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen.
  • auf dem Balkon seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu dürfen.
  • wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen.
  • die Toilette benutzen zu dürfen.
  • ein Baby wickeln oder füttern zu dürfen.
 

Auch kommen Sie beispielsweise angeblich als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt.
Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.

 

Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin eingelassen zu werden,

  • rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als lange nicht gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder („Enkel-Trick“) – mit plötzlichem akutem Geldbedarf aus.
  • bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von Bekannten oder Verwandten.
  • überbringen Täterinnen oder Täter eine angebliche Unglücksnachricht von Bekannten oder Verwandten.
  • geben sich Täterinnen oder Täter als entfernte Verwandte, als ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal oder Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.
 

Tipps der Polizei

  • Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
  • Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
  • Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
  • Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
  • Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
  • Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
  • Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
  • Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.

 

Quellen:

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Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.

Fakt ist:

  • illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
  • der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig
  • und wird strafrechtlich verfolgt.

Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

 

Tipps für Eltern

Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen:

  • ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internetseiten,
  • ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen,
  • mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann sollten Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit ihm führen.

Wichtige Inhalte dieses Gesprächs sind:

  • Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat.
  • Es entstehen Schadensersatzansprüche.
  • Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen betritt, begibt sich wegen der Stromschienen in Lebensgefahr.
 

Tipps für Geschädigte

Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde.

Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie:

  • sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren,
  • sich nicht in Gefahr begeben und
  • umgehend Anzeige erstatten.

Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.

 

Auch folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich reduzieren:

  • Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern.
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab.
  • Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ein ungünstiger Untergrund für Graffiti.
  • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren an zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien.
  • Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt kann gesundheitsschädlich sein.
 

Ihr Haus wurde mit illegalen Graffiti beschmiert?

Die Stadt Offenburg bezuschusst die Beseitigung von Schmierereien an privaten baulichen Anlagen in Offenburg durch das Anti-Graffiti-Projekt
 
 

Quellen:

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Leider gelingt es Dieben immer wieder, unbeobachtete Momente auszunutzen und Fahrräder zu entwenden. Dies ist unter anderem auch auf besonders leicht zu „knackende“ Fahrradschlösser zurückzuführen. Die meisten gängigen Fahrradschlösser sind leider innerhalb weniger Sekunden mit geringem Aufwand zerstörbar. Den besten Diebstahl-Schutz bieten stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser. Kabelschlösser hingegen können zumeist in drei Sekunden mit einem Bolzenschneider zerstört werden, sodass ein Diebstahl kaum auffällt.
 
Im Jahr 2022 nahm in Offenburg die Zahl der Fahrraddiebstähle im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu. Der wirtschaftliche Schaden betrug fast eine Million Euro.
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten wurde im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP), gemeinsam mit dem Polizeirevier und der Stadt Offenburg deshalb die „Taskforce Fahrraddiebstahl“ gegründet und leistet durch verschiedene Aktionen, gemeinsam mit diversen Akteuren sehr wertvolle Aufklärungs- und Präventionsarbeit.
Die Stadt Offenburg bietet neben den üblichen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum Fahrradboxen. Auf https://www.fahrradparken-in-offenburg.de/ finden Sie hierzu weitere Informationen. Auch die Nutzung des „Radhauses“ bietet weiteren Schutz vor Fahrraddiebstahl.
 
Unsere wichtigsten Tipps gegen Fahrraddiebstahl:
 
Fahrradschloss:
  • Stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser bieten den besten Diebstahl-Schutz.
  • Achten Sie beim Kauf auf die Qualität.
  • Hilfe bei der Suche nach einem guten Schloss finden Sie beispielsweise beim Verband der Schadensversicherer (VdS) www.vds-home.de oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club www.adfc.de.
  • Ein Rahmenschloss bei einem Pedelec reicht nicht aus. Nehmen Sie wertvolle Zubehörteile wie den Akku unbedingt mit. Ohne Akku ist das Rad praktisch wertlos.
 
Fahrrad richtig abschließen:
  • Der Fahrradrahmen muss immer an einen festen Fahrradständer oder einen anderen fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden.
  • Eine Blockierung der Vorder- und Hinterräder reicht nicht aus.
  • Sichern Sie auch einzelne Fahrradteile wie das Vorder- und Hinterrad.
 
GPS-Tracking:
  • Sie können einen versteckten Sender, sog. GPS-Tracker, an Ihrem Fahrrad installieren.
  • Dieser alarmiert den Besitzer beispielsweise per SMS oder App auf das Mobiltelefon, wenn das abgestellte Fahrrad bewegt wird.
  • Es informiert Sie über den aktuellen Standort des Fahrrads.
 
Fahrradpass:
  • Notieren Sie die Rahmennummer in einem Fahrradpass. Diesen erhalten Sie beim Fahrradkauf häufig durch den Händler.
  • Mit dieser kann ein gestohlenes Fahrrad dem Eigentümer nach einem angezeigten Fahrraddiebstahl ebenfalls zugeordnet werden.
 
Tipp:
Bewahren Sie die Händlerangaben und Rechnungen gut auf und machen Sie noch ein paar Bilder von dem Fahrrad.
 
Beobachtung eines Diebstahls:
Kontaktieren Sie bitte bei der Beobachtung eines Diebstahls umgehend die 110!