Gewalt

 

Mobbing hat viele Gesichter, findet direkt im Schulalltag, auf dem Nachhauseweg aber auch über digitale Medien oder am Arbeitsplatz statt. Von Mobbing kann jede/r betroffen sein – Als Anlass wird häufig das „Anderssein“ des Mobbingopfers als Grund für die Mobbing-Attacken benannt.

Zu typischen Mobbinghandlungen gehören Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen oder auch Gewaltandrohungen.

Wird Mobbing von den zuständigen Erwachsenen nicht gestoppt sind die Folgen schwerwiegend.

 

Mobbing an Schulen

Mobbinghandlungen verletzen die Würde der Schülerin/des Schülers, indem gezielt das Selbstwertgefühl untergraben wird. Schüler und Schülerinnen, die gemobbt werden, verlieren das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten. Es können die schulischen Leistungen nachlassen, Isolierung und Einsamkeit zeigen sich als depressive Tendenzen und Passivität, begleitende Erscheinungen wie Schlafstörungen, Nervosität, Bauch- und Kopfschmerzen, Albträume beeinträchtigen und schädigen die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.

 

Mobbing am Arbeitsplatz

In Deutschland kann Mobbing am Arbeitsplatz als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren beschrieben werden.

Oftmals geschiet dies durch die direkten Kollegen und/oder durch den Vorgesetzten.

 

Mobbing hört nicht von alleine auf 

Mobbing-Betroffene befinden sich häufig in einer Situation, in der alle ihre bisherigen Versuche, die Situation zum Positiven zu wenden, ohne Erfolg geblieben sind. Mobbing ist kein Problem, das dem/der davon Betroffenen zuzuschreiben ist. Vielmehr ist Mobbing eine krisenhafte gesamtgesellschaftliche Situation Um Mobbing zu stoppen, ist eine Intervention der pädagogischen Fachkräfte notwendig.

In Offenburg wird der Interventionsansatz „No Blame Approach“ von den meisten Schulsozialarbeiter/innen erfolgreich angewandt. Der Ansatz führt in knapp 90% aller Fälle zum Erfolg. Er arbeitet lösungsorientiert und unter Berücksichtigung des gesamten Systems.

 

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Alle Menschen haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung und auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Vor allem Frauen werden in diesem Grundrecht häufig eingeschränkt. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor – unabhängig von Einkommen, Bildungsstand, Kultur und Status.
Gewalt gegen Frauen ist jede Handlung, die die körperliche oder seelische Integrität von Frauen bedroht und verletzt sowie ihren Wert, ihren Status und ihre Autonomie einschränkt. Häusliche Gewalt findet auf fünf Ebenen statt: körperliche, psychische, sexualisierte, finanzielle oder soziale Gewalt.
Für betroffene Frauen ist es häufig sehr schwierig, sich aus der Gewaltbeziehung zu lösen. Was als Liebesbeziehung begann, entwickelt sich mit der Zeit zu einem komplexen System von Gewalt, Kontrolle und Abhängigkeit.
 
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Gewalt gegen Männer

            

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Ziel des Stalkers oder der Stalkerin ist, Macht und Kontrolle über das Opfer zu erlangen. Manche wollen sich rächen, andere handeln aus Liebeswahn. Bei Stalking besteht dabei immer auch die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe. Das Handeln der Stalker kann sich auf einen fremden Menschen, eine ihm/ihr oberflächlich bekannte Person oder einen/einer ehemaligen Lebensgefährten/Lebensgefährtin oder Partner/-in beziehen.

 

So verhalten Sie sich richtig als Betroffene/r von Stalking:

  • Machen Sie dem/der Stalker/in sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen.
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, wenn Sie Opfer von Stalking geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein/e Stalker/in im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der/die Stalker/in schickt, mitteilt oder unternimmt, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und Cyber-Stalking (über PC) über technische Schutzmöglichkeiten beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten!
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
     

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Kindesmisshandlung kann bereits dort beginnen, wo Kinder durch Strafen, Klapse, Überforderung oder Liebesentzug geschädigt werden. Diese Schädigungen können sowohl durch Handlungen (wie bei körperlicher und seelischer Misshandlung) als auch durch Unterlassungen (wie bei Vernachlässigungen) zustande kommen und haben immer Langzeitfolgen. Sie ereignen sich überwiegend innerhalb der Familie oder der Lebensgemeinschaft, aber auch in Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen und stellen eine Straftat dar.

 

Physische Misshandlungen

Physische Misshandlungen sind alle Handlungen, die zur (körperlichen) Verletzung oder zum Tod des Kindes führen können.

Wird ein Kind geschlagen oder auf eine andere Weise körperlich misshandelt, so deuten fast immer sichtbare Verletzungen (wie blaue Flecken, Blutergüsse, Abschürfungen, Brand- und andere Wunden, Knochenbrüche) auf eine Gewaltanwendung hin. Einen Hinweis auf solche Verletzungen kann auch das Verhalten des Kindes geben, wenn es sich etwa weigert, nach dem Sport zu duschen oder wenn es im Unterricht nie kurze Hosen oder T-Shirts trägt.

 

Psychische Misshandlungen

Psychische Misshandlungen („seelische Gewalt“) sind alle Äußerungen oder Verhaltensweisen, die Kinder und Jugendliche ängstigen, sie herabsetzen, terrorisieren, isolieren oder überfordern und ihnen das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln. 
Ein Teil aller Misshandlungsformen und deshalb auch die häufigste Form von Gewalt gegen Kinder: Körperliche Gewalt und Vernachlässigung bedeuten immer auch seelische Gewalt! „Elterliche Gewalt“ statt „elterlicher Sorge“ ist in vielen Familien immer noch Realität.

Psychische Gewalt hinterlässt dagegen fast nie direkt sichtbare Spuren. In allen Fällen von Kindesmisshandlung können auch Verhaltensänderungen Hinweise sein: Wenn Kinder etwa besonders aggressiv oder auch still werden und sich aus ihrem sozialen Netz zurückziehen. Misshandelte Kinder können auch auf einmal einen starken Leistungsabfall oder unerklärliche Lernschwächen aufzeigenbeziehungsweise ohne fassbaren Grund Sprachstörungen aufweisen und wieder beginnen einzunässen.

Psychische Gewalt hinterlässt fast nie direkt sichtbare Spuren. In allen Fällen von Kindesmisshandlung können auch Verhaltensänderungen Hinweise sein: Wenn Kinder etwa besonders aggressiv oder auch still werden und sich aus ihrem sozialen Netz zurückziehen. Misshandelte Kinder können auch auf einmal einen starken Leistungsabfall oder unerklärliche Lernschwächen aufzeigen beziehungsweise ohne fassbaren Grund Sprachstörungen aufweisen oder wieder beginnen einzunässen.

 

Kindesvernachlässigung 

Die Vernachlässigung lässt sich in verschiedene Formen unterscheiden:

  • Körperliche Vernachlässigung, beispielsweise unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, sauberer Kleidung, Hygiene, Wohnraum und medizinischer Versorgung.
  • Kognitive und erzieherische Vernachlässigung, beispielsweise Mangel an Konversation, Spiel und anregenden Erfahrungen, fehlender erzieherischer Einfluss auf unregelmäßigen Schulbesuch, fehlende Beachtung eines besonderen und erheblichen Erziehungs- oder Förderbedarfs.
  • Emotionale Vernachlässigung, beispielsweise fehlende Wärme in der Beziehung zum Kind, fehlende Reaktion auf emotionale Signale des Kindes.
  • Unzureichende Beaufsichtigung, beispielsweise Alleinlassen des Kindes/Zurücklassen in der Wohnung, keine Reaktion auf längere unangekündigte Abwesenheit des Kindes.

Auch Vernachlässigungen können erkannt werden, zumindest dann, wenn das Kind den Kindergarten oder die Schule besucht: Ungepflegtes Äußeres, schmutzige, nicht alters- und witterungsgerechte Kleidung, unregelmäßiger oder kein Besuch der Kindertagesstätte und/oder Schule, Fehlen von Arbeitsmaterialien, Sportzeug oder Pausenbrot, Aufweisen von immer wiederkehrendem Insektenbefall wie Kopfläuse.

 

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Eine Zwangsheirat oder Zwangsehe ist eine Ehe, die unter Gewaltandrohung und gegen den Willen eines oder beider Ehepartner geschlossen wird.

In Deutschland sind Zwangsehen seit 2011 eine Straftat, da sie eine Form der Nötigung darstellen. Zwangsverheiratet werden nicht nur junge Mädchen und Frauen, sondern auch junge Männer. Braut und Bräutigam sind häufig einem großen Druck, Beschimpfungen oder Gewalt ausgesetzt.

Wer einen Menschen gegen seinen Willen verheiratet, macht sich in Deutschland strafbar. Aber auch wer einen Menschen unter Androhung, Gewalt oder Betrug ins Ausland bringt, um eine Zwangsehe zu schließen, wird zum Täter bzw. zur Täterin. Bereits der Versuch einer solchen Tat steht unter Strafe.

Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie ahnen...

  • dass Sie nicht frei wählen können, wen oder wann Sie heiraten möchten.
  • dass Sie versprochen sind und das Versprechen vielleicht nicht einlösen möchten.
  • dass Sie aus einer Ehe fliehen möchten und Hilfe brauchen.
  • dass ein/e Freund/in oder eine Person, die Sie gut kennen, bedrängt wird, zu heiraten, ohne dass sie dies möchte.

Wenden Sie sich an spezialisierte Beratungsstellen, zum Beispiel an Terre des Femmes unter  www.zwangsheirat.de 

 

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Das Sicherheitsgefühl und die tatsächliche Sicherheit im öffentlichen Raum lassen sich mit folgenden Verhaltenstipps verbessern:

  • Nehmen Sie Ihre Umgebung aufmerksam wahr. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Es warnt Sie instinktiv vor bedrohlichen Situationen.
  • Halten Sie Abstand, entfernen Sie sich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen. Begeben Sie sich an sichere Orte.

 

Verhalten bei Konfliktsituationen

  • Siezen Sie provozierende Personen. Damit signalisieren Sie Außenstehenden, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt.
  • Vermeiden Sie verbale Provokation und körperliche Konfrontation.
  • Sprechen Sie unbeteiligte Personen im Notfall direkt an. Beschreiben Sie die Situation und fordern Sie Hilfe ein.
  • Rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 110 und erstatten Sie Strafanzeige, um weitere Angriffe der Person zu verhindern.
 

Messer oder Pfeffersprays bieten keine Sicherheit!

Manche Menschen fühlen sich sicherer, wenn sie eine Waffe, beispielsweise ein Messer oder Pfefferspray, mit sich tragen. Doch dieses Sicherheitsgefühl ist ein Trugschluss. Denn:

  • Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen.
  • Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu vernachlässigen.
  • Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet werden.
  • Waffen führen zur Gewalteskalation.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Der Einsatz von Messern führt sehr schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
  • Schreckschusswaffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden und führen schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei.
  • Häufig trifft der Gebrauch von Pfeffersprays einen selbst

 

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